Für die Notbetreuung gilt ab dem 23.04.2020 eine erweiterte Liste der systemrelevanten Berufe, die Sie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit unter folgendem Link finden. Mit der 16. Schulmail ist nun auch für Schulen die Notbetreuung für alleinerziehende Erwerbstätige unabhängig von einem systemrelevanten Beruf geöffnet. Diese Regelung gilt ab Montag, dem 27.04.2020.
Bitte benutzen Sie bei Beantragung der Notbetreuung ab jetzt nur noch das aktuelle Formular, welches auf der Homepage unter Elterninformation zur Verfügung steht. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist nun nur noch einmalig notwendig. Wenn diese schon in der Schule vorliegt, füllen Sie bei Veränderungen/ Verlängerungen nur noch den Teil aus, den die Eltern unterschreiben.
Die Notbetreuung wird ab sofort nicht mehr an Wochenenden, in den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen angeboten.
Bleiben Sie gesund!
Das Team der Chlodwigschule Zülpich